Anwendungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge zur Transportierung von Gütern und dessen Verpackungs- und Montagearbeiten sowie den Versicherungsschutz für die Betriebshaftpflicht- und Güterverkehrsversicherung

Anwendbares Recht

  • Das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen

Informationspflichten des Auftraggebers/Absenders und Fahrzeuggestellung

  • Der Auftraggeber/Absender unterrichtet Transport-Team-Lübeck rechtzeitig ( 72 stunden ) vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Menge, Gewicht (z.B. Klaviere und Flügel sowie Sperrgut) und die einzuhaltenden Termine
  • Auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör: Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist

Vergütung Entlohnung

  • Die Vergütung erfolgt am Zielort, ohne das Umzugsgut abgeladen zu haben. Wenn mehrere Fahrten notwendig sind, ist die letztere Ladung von Bedeutung.
  • Die Vergütung kann auf folgenden Rechnungsarten beglichen werden:
    1. Bargeld
    2. Überweisung per Bank
    3. Electronic Cash kurz EC
    4. Kreditkarte
    5. Bezahlen mit W-LAN Karten
    6. PayPal
  • Die im Vertrag vereinbarte Zahlungsmethode ist am Zielort wirksam.
  • Die Vergütung, die mit Kartenzahlungen beglichen werden, zahlt der Auftraggeber/Absender oder Bevollmächtigter zzgl. 1% von der Auftragssumme
  • Die Vergütung, die mit PayPal beglichen werden, zahlt der Auftraggeber/Absender oder Bevollmächtigter die PayPal Gebühren von zzgl. 2.5% der Auftragssumme

Stornokosten

  • Kündigt der Auftraggeber/Absender einen Umzugstermin vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn und Ausgaben (für Vorbereitung und Reservierungen) pauschal vereinbart:
    1. Bei einer Kündigung/Stornierung, die nicht mehr als 72 Stunden (3 Tage) vor dem vorgesehenen Umzugstermin erfolgt, beträgt die Pauschalgebühr 75% der Auftragssumme
    2. Bei einer Kündigung/Stornierung, die nicht mehr 168 Stunden (7 Tage) vor dem vorgesehenen Umzugstermin erfolgt, beträgt die Pauschalgebühr 50% der Auftragssumme
    3. Bei einer Kündigung/Stornierung, die mehr als 168 Stunden (7 Tage) erfolgt, entstehen keine Stornokosten für den Auftraggeber

Übergabe des Umzugsgutes an Auftragnehmer/ Auftragsbeginn

  • Das Umzugsgut wird dem Unternehmen, Transport-Team-lübeck, unverpackt übergeben
  • Bei Bereits verpackten Gütern können keine Schäden geltend gemacht werden, es sei denn, bei Zustellung besteht äußerlich ein Verpackungsschaden
  • Dies muss nach Auftragsende dem Unternehmen, Transport-Team-Lübeck, durch den Auftraggeber/Absender oder einen Bevollmächtigten, angezeigt werden
    Steigerung der Entlohnung
  • Das Unternehmen, Transport-Team-Lübeck, ist berechtigt anteilig die vereinbarte Entlohnung zu erhöhen, wenn:
    1. Die im Vertrag stehende Menge an Umzugsgütern abweicht
    2. Montage- und Demontagearbeiten zwingend notwendig sind
    3. Ein- und Auspackarbeiten notwendig sind
    4. Die Zieladresse entweicht
    5. Alle beeinflussenden Faktoren, für die Vergütung, die nicht im Vertrag durch den Auftraggeber genannt worden sind (z.B. Sperrgüter, Klaviere, Flügel, Etagen)

Verzug der Vergütung, Aufrechnung

  • Wenn spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ein Zahlungsverzug auftritt, darf Transport-Team-Lübeck, 5% Verzugskosten zuzüglich von der Auftragssumme verlangen

Haftungshöchstbetrag, Versicherungssumme Betriebshaftpflicht- und Güterversicherung

  • Wenn die Versicherung zzgl. zum Auftrag gebucht wird (10% Entgelt zzgl. von der Endauftragssumme) besteht die Haftung des Unternehmens, Transport-Team-Lübeck, maximal je 10.000,00€ (Zehntausend Euro) pro Versicherung
  • Der Auftraggeber/Absender kann eine weitergehende Haftung, also größere Versicherungssumme, vereinbaren. In diesem Fall schließt Transport-Team-Lübeck eine gesonderte Versicherung für diesen Auftrag ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungskosten trägt der Auftraggeber/Absender

Haftungsausschlüsse

  • Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurückzuführen ist
    1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Gold, Silber, Brillante, Bargeld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere, Urkunden, Uhren, Ketten und Accessoires
    2. Ungenügende Kennzeichnung oder Verpackung durch den Auftraggeber/Absender
    3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Auftraggeber/Absender oder von ihm gestellte natürliche Personen und Angehörige sowie Bevollmächtigter
    4. Beförderung von nicht vom Frachtführer verpackten Gut in Behältern
    5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Auftraggeber/Absender oder Bevollmächtigter die Durchführung der Leistung mündlich zugesagt hat
    6. Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
    7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost sowie innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet

Schadensanzeige

  • Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen, wenn:
    1. Der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung des Gutes angezeigt wurde
    2. Der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung angezeigt wurde, §451 f HGB

Pfandrecht

  • Transport-Team-Lübeck hat wegen aller durch den Umzugsgut begründeten Forderungen ein Pfandrecht an den transportierten Gütern. Der Frachtführer kann die Herausgabe verweigern, wenn die Auftragssumme in Bar oder EC-System beglichen werden sollte und der Auftraggeber/Absender oder Bevollmächtigter die Vergütung nicht am Zielort begleicht

Erfüllungsort

  • Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmen Transport-Team-Lübeck, Brandenbaumer Landstraße 138 in 23564 Lübeck, vereinbart

Salvatorische Klausel

  • Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt.

Stand: 03/2022

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